Kalkulationen

Investition und Kosten

Vier Kalkulationsbereiche. Jeder mit Rechenweg, Annahmen und Rechenblatt zum Download.

01

Miete und Kreditrate ehrlich vergleichen

Der häufigste Fehler beim Vergleich: Man stellt die Nettomiete der Kreditrate gegenüber. Das ist kein fairer Vergleich. Auf der Kaufseite fehlen mehrere Kostenpositionen, die zusammen erheblich ins Gewicht fallen.

Was auf der Kaufseite dazugehört

Die Reparaturrücklage nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist kein optionaler Posten. Bei älteren Gebäuden liegen die Beiträge zur Rücklage zwischen 0,50 und 1,50 Euro pro Quadratmeter und Monat. Dazu kommen Betriebskosten, die bei Wohneigentum in der Regel nicht niedriger sind als bei Mietwohnungen.

Der zweite oft vergessene Posten sind die Opportunitätskosten des Eigenkapitals. Wer 80.000 Euro als Eigenkapital in eine Wohnung einbringt, kann dieses Kapital nicht anderweitig anlegen. Der entgangene Ertrag ist ein realer Kostenfaktor, auch wenn er nicht in Form einer Rechnung ankommt.

Was auf der Mietseite dazugehört

Auf der Mietseite sind Betriebskosten, Heizung und Warmwasser oft im Mietzins enthalten oder werden separat verrechnet. Für einen fairen Vergleich muss die Gesamtbelastung verglichen werden, nicht nur der Nettomietzins.

Kostenpositionen im Vergleich
Position Miete Eigentum
Hauptzahlung Nettomiete Kreditrate
Betriebskosten oft inkl. separat
Reparaturrücklage nicht relevant Pflichtbeitrag
Opportunitätskosten EK entfällt zu berechnen
Grundsteuer oft inkl. separat
Gesamtbelastung Summe prüfen Summe prüfen
Rechenblatt: Miete vs. Kauf

Alle Positionen als ausfüllbare Tabelle

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02

Richtwertmietzins: Wien und das Burgenland

Das Mietrechtsgesetz (MRG) gilt in ganz Österreich. Der Richtwertmietzins nach § 16 Abs. 2 MRG ist jedoch kein bundeseinheitlicher Wert. Er wird durch Länderverordnungen festgelegt und unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland erheblich.

Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) veröffentlicht die aktuellen Richtwerte für alle Bundesländer. Wien und das Burgenland weisen dabei unterschiedliche Werte aus, die sich aus der historischen Anpassungshistorie und dem jeweils geltenden Richtwertgesetz (RichtWG) ergeben.

Was der Richtwert bedeutet

Der Richtwert ist der Ausgangswert für die Berechnung eines angemessenen Mietzinses bei Vollanwendung des MRG. Er gilt für Wohnungen der Ausstattungskategorie D (ohne wesentliche Ausstattung) und wird durch Zu- und Abschläge für Lage, Ausstattung und Zustand angepasst.

Wichtig: Nicht alle Mietverhältnisse fallen unter das MRG. Neubauten nach 1953, Einfamilienhäuser und Dienstwohnungen sind häufig ausgenommen. Die Anwendbarkeit des Richtwertmietzinses muss im Einzelfall geprüft werden.

Wien

Höherer Richtwert durch städtische Lagequalität und historisch stärkere Nachfrage. Wien gilt als Vollanwendungsgebiet des MRG für einen großen Teil des Altbaubestands.

Quelle: BMJ Richtwertverordnung, aktuell gültige Fassung

Burgenland

Niedrigerer Richtwert als Wien. Geringere Nachfragedichte und abweichende Anpassungshistorie der Länderverordnung führen zu einem deutlich anderen Ausgangswert.

Quelle: BMJ Richtwertverordnung, aktuell gültige Fassung

Rechenblatt: Richtwertmietzins

Zu- und Abschläge nachvollziehbar berechnen

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03

Rechenbeispiel: Zinsanstieg um 2 Prozent

Variable Kredite in Österreich sind häufig an den 3-Monats-EURIBOR oder den 6-Monats-EURIBOR gekoppelt. Steigt der Leitzins, steigt auch die Kreditrate. Das ist keine theoretische Möglichkeit, sondern ein Szenario, das sich in der jüngeren Vergangenheit mehrfach materialisiert hat.

Das folgende Rechenbeispiel zeigt, wie stark eine monatliche Rate auf einen typischen österreichischen Wohnkredit reagiert, wenn der Zinssatz um zwei Prozentpunkte steigt.

Die Ausgangssituation: Ein Kredit über 280.000 Euro, Laufzeit 25 Jahre, anfänglicher Zinssatz 2,5 % p.a. Die Kreditrate beträgt bei diesen Parametern rund 1.258 Euro pro Monat.

Nach einem Zinsanstieg auf 4,5 % p.a. steigt die monatliche Rate auf rund 1.557 Euro. Das ist ein Anstieg von knapp 24 %. Bei einem Ausgangszinssatz von 2,0 % und einem Anstieg auf 4,0 % beträgt der Ratenanstieg je nach Restlaufzeit zwischen 25 und 32 Prozent.

Anfängliche Rate (2,5 % Zins)
ca. 1.258 €/Monat
Nach Zinsanstieg (4,5 % Zins)
ca. 1.557 €/Monat

Beispielrechnung: Kredit 280.000 €, Laufzeit 25 Jahre. Keine Beratung, nur Illustration der Methode.

Rechenblatt: Zinsrisiko

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04

20 Jahre Kosten pro m² in Österreich

Ein Langzeitvergleich zwischen Mieten und Kaufen erfordert mehr als eine einfache Hochrechnung der monatlichen Kosten. Wohnungspreise, Mieten und Zinsen verändern sich über zwei Jahrzehnte. Wertsteigerungen auf der Eigentümerseite und Mietpreissteigerungen auf der Mieterseite müssen berücksichtigt werden.

Die folgende Struktur zeigt, welche Posten in einen fairen 20-Jahres-Vergleich einfließen müssen. Die konkreten Zahlen hängen von Lage, Baujahr, Zinsniveau und persönlichem Eigenkapital ab. Das Rechenblatt erlaubt es, diese Parameter individuell anzupassen.

Posten auf der Eigentumsseite (20 Jahre)

Zinszahlungen (kumuliert), Reparaturrücklage (kumuliert), Betriebskosten (kumuliert), Grundsteuer (kumuliert), Kaufnebenkosten (einmalig: Grunderwerbsteuer 3,5 %, Eintragungsgebühr 1,2 %, Maklerprovision bis 3,6 % inkl. USt.), entgangene Erträge auf das Eigenkapital.

Posten auf der Mieterseite (20 Jahre)

Nettomiete (kumuliert, mit Mietpreissteigerung), Betriebskosten (kumuliert), erzielte Erträge auf das nicht gebundene Eigenkapital.

Kostenpositionen im 20-Jahres-Vergleich (schematisch)
Position Eigentum Miete
Hauptzahlung Kreditrate × 240 Miete × 240
Kaufnebenkosten ca. 8–10 % einmalig entfällt
Reparaturrücklage 0,50–1,50 €/m²/Mon. entfällt
Betriebskosten separat oft inkl.
Grundsteuer separat oft inkl.
Opportunitätskosten EK zu berechnen Ertrag möglich
Wertsteigerung Immobilie Gegenwert entfällt

Schematische Darstellung. Konkrete Werte im Rechenblatt individuell befüllbar. Keine Beratung.

Rechenblatt: 20-Jahres-Vergleich

Mit österreichischen Ausgangszahlen vorausgefüllt

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Hinweis: Alle Kalkulationen auf dieser Seite dienen ausschließlich der Illustration von Rechenmethoden. Sie stellen keine individuelle Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für individuelle Entscheidungen ist die Konsultation qualifizierter Fachleute erforderlich.